Wozu Jagdgenossenschaft Gundhelm?

Die Jagdgenossenschaft Gundhelm vertritt in ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts (HJG § 8) alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Gundhelm vorbehaltlich der Tatsache, dass deren Grundeigentum bejagbar ist.

Sinn und Zweck dieser Seite(n)

Sie sollen unseren Mitgliedern und Geschäftspartnern sowie allen Interessierten als Informationsquelle rund um unsere Jagdgenossenschaft und deren Wesen i.A. dienen. Wir hoffen mit diesem Medium Aktuelles, Wichtiges und Interessantes noch schneller und dem Zeitgeist entsprechend transportieren zu können.